Kindererziehungszeiten beantragen

Formular "V0800": Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten

Jede Familie, die ein Kind bekommen hat, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung für jedes Kind „3 Jahre gutschreiben“ lassen bzw. man bekommt sogenannte Entgeltpunkte. Dadurch wird die eigene Rente etwas erhöht.

Dies kann in Papierform geschehen, nachdem der V0800-Antrag von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen wurde.

 

Anschließend wird ein Termin beim Rentenamt des Wohnortes vereinbart. Dort wird der Antrag mit den dazu benötigten Dokumenten abgegeben bzw. werden die Dokumente bestätigt.

Alternativ kann die Beantragung der Kindererziehungszeiten auch online bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen (Link s.o.).

 

Die Kindererziehungszeiten können auf Wunsch auch unter den Eltern aufgeteilt werden. Dazu gibt es ein weiteres Formular (V0805).

 

Prinzipiell ist es möglich, sich diese Kindererziehungszeiten kurz vor der Rente anerkennen zu lassen, aber es gibt für eine möglichst frühe Beantragung klare Vorteile:

  1.      .    Das Rentenkonto ist zeitnah geklärt und mögliche Fehlzeiten fallen eher auf als erst in 30-40 Jahren (da die Bescheide noch übersichtlicher sind).
  2.          Die Zulagen „verzinsen“ oder vermehren sich im Riestervertrag von Anfang an mit. Es kommt zum Zinseszinseffekt oder einer vergleichbaren Vermehrung des Anlagebetrages.

  3.        Wer einen Riestervertrag besitzt, gewährleistet mit der frühzeitigen Meldung der Kindererziehungszeiten einen reibungsloseren Ablauf bei der Zulagenförderung. Ansonsten werden bereits ausgezahlte Zulagen Jahre später wieder zurückgefordert. Diese zurückgeforderten Zulagen können dann nur noch mit einem Festsetzungsantrag wiedergeholt werden. Voraussetzung hierfür sind richtig gemeldete Kindererziehungszeiten.

Um diesen zusätzlichen Aufwand zu umgehen, empfehlen wir jeder Familie, die Kindererziehungszeiten zeitnah zu beantragen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob bereits alle Kinder gemeldet wurden, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenverlauf beantragen.